Neu-Freystadt - Wissenswertes

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Inhaltsverzeichnis

Gilden der Stadt

Die Gilden der Stadt sind Einflussreich, Reich und von Rechts wegen anerkannt


Die Kaufmanns- und Handelsgilde zu Neu-Freystadt

Mit Erlaß des neuen Stadtrechts zu Neu-Freystadt am 15. Leif 529 n.J. trat ein allgemeiner Gildenzwang in Kraft, der die Gründung zahlreicher Gilden und Zünfte zur Folge hatte. So schlossen sich auch die Kaufleute, Händler und Krämer zu einer gemeinsamen Vereinigung zusammen und gründeten offiziell am 13. Olos 530 n.J. die Kaufmanns- und Handelsgilde zu Neu-Freystadt. Ihre Gründungsmitglieder, die ehrbare Dame Senestra sowie ehrenwerten Herren Aaron druid na Danaan, Delf Beringar, Klaus Frederick Polowski, Medicus Silk-el-Drak della Porta Paradisi und Thaddäus von Brauerkunst sind namentlich in der Chronik verzeichnet. Ihren Sitz bezog die Kaufmanns- und Handelsgilde im Kontor der Flâdipuler Handelsgesellschaft und somit im Hinteren Stadtweg Nr. 8.

Die Gilde bezweckt in Ihrer Satzung ausdrücklich den Schutz Ihrer Mitglieder, die Förderung der gemeinsamen berechtigten Interessen, die Wahrung und Mehrung des Marktstands der freyen Stadt Neu-Freystadt sowie die Förderung des Nachwuchs der Kaufmannschaft und des Handels. Sie vertritt somit die wirtschaftlichen Interessen Ihrer Mitglieder.

Unter Berücksichtigung des Gildenzwangs ist es nun das alleinige Recht der Kaufmanns- und Handelsgilde zu Neu Freystadt, auf dem Gebiete der Stadt Neu Freystadt ein Kaufmanns- und Handelsgewerbe in all seinen Facetten auszuüben. Ein jeder Fremde, der ein Handelsgewerbe auf dem Gebiet der freyen Stadt Neu-Freystadt ausüben möchte, hat dies zu bedenken und der Kaufmanns- und Handelsgilde Rechenschaft abzulegen.

Die Kaufmanns- und Handelsgewerbe umfassen ausdrücklich die Berufe der Kaufmänner, Händler und Krämer und sonstiger Handelsgewerbe. Die Berufe der Bankiers, Geld- und Pfandleiher sowie Makler wurden per Entscheid des Stadtrates vorerst von diesem Gildenzwang befreit, doch ist die Kaufmanns- und Handelsgilde weiterhin bemüht, diese eindeutig kaufmännischen Gewerbe entsprechend des erlassenen Gildenzwangs ebenfalls in Ihre Aufgabengebiete einzugliedern. Erfreulich ist hierbei, daß der ehrenwerte Kaufmann Heinrich Morgenstern als anerkannter Geldverleiher und Makler der Stadt die Mitgliedschaft in der Kaufmanns- und Handelsgilde selbst angestrebt hat. Er zeichnete sich als ausgesprochen eifriges Mitglied aus und stieg auf diese Weise rasch im Gildenrat zum Ratsherr Meister Kaufmann auf.

Derweil ist die Kaufmanns- und Handelsgilde zu Neu-Freystadt auf 19 eingetragene Mitglieder angewachsen. Der Gildenrat umfaßt fünf Ratsherrensitze, von denen derzeit vier besetzt sind. Silk-el-Drak della Porta Paradisi zeichnete sich aufgrund seine unermüdlichen Arbeit an der Gründung und der Satzung der Gilde aus und wurde hierdurch zum Gildenmeister der Kaufmanns- und Handelsgilde gewählt. Das Amt des Schatzmeisters wird von dem Edelsteinhändler Klaus Frederick Polowski sehr erfolgreich ausgefüllt. Er kann hier aus dem reichen Erfahrungsschatz seiner Berufslaufbahn und auch seiner Ausbildung als Justitiar schöpfen. Das Amt des Siegelmeisters wird von Herrn Delf Beringar wahrgenommen, welcher die Chronik der Gilde führt und das Siegel bewahrt. Als Vertreter der Meister wurde der ehrenwerte Meister Kaufmann Heinrich Morgenstern in das Amt als Ratsherr Meister Kaufmann berufen. Der Ratssitz der Kaufmannsgesellen ist indes noch unbesetzt, da sich bislang niemand hierum bewarb.

Die nun durch die Kaufmanns- und Handelsgilde abgedeckten Handelsgewerbe beinhalten Nahrungsmittel und Delikatessen, Zuckerwaren, Wein aus Trauben und anderen Früchten sowie aus Honig, Kräuter, Tinkturen und alchemistische Gerätschaften, Werke der Literatur und Kartographie, Edelsteine und Geschmeide, Kleidung und edle Gewänder, Fell- und Pelzhandel, Lederwaren sowie Waren des alltäglichen Gebrauchs aber auch Rüstzeug und Waffen.

Die Verbindungen der Kaufmanns- und Handelsgilde zu anderen Gilden, insbesondere zu der Handerkergilde und der Gilde der Heiler und Alchemisten gelten als besonders innig.

_________________ Silk-el-Drak della Porta Paradisi

Gildenmeister der Kaufmanns- und Handelsgilde zu Neu Freystadt Siegelmeister der Gilde der Alchemisten und Heiler zu Neu Freystadt

-Die Flâdipuler Handelsgesellschaft- Ihr Handelskontor zu Neu Freystadt



Die Alchimisten und Heiler Gilde zu Neu-Freystadt

Arte Maggiori del Alchemisti e Medici Gildensatzung der Alchimisten und Heiler zu Neu Freystadt


Gründung Es sey kund getan, daß sich die gelehrten Bürger der chymischen Medicin und der Heilkünste von Neu Freystadt am 14. Hellen Olos 526 zu einer Gilde zusammengeschlossen haben.

Zweck und Ziel Die Gilde bezweckt den Schutz Ihrer Mitglieder und die Förderung der gemeinsamen berechtigten Interessen, die Wahrung der Güte der Kunst durch geprüfte Lehre sowie einheitliche Leistung und der Wahrung eines einheitlichen Entgelts wieder schändlicher Konkurrenz. Zudem sey die Wahrung der ehrwürdigen Bräuche und Sitten das Gebot der Gilde. Die Gildenmitglieder stehen einander mit Rat und Tat bei.

Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft umschließt all jene gelehrsamen Bürger, welche einen geachteten Beruf der Heilkunst, der chymischen Medicin oder der Alchymie nachgehen wollen. Sie umfasst ausdrücklich die Berufe der Apotheker und Krautkundigen, Trank- und Giftmischer sowie sonstiger alchemystischer Künste. Sie umfasst ausdrücklich Heilkundige, insbesondere Magister Medicus und Magister Chirurgus, Bader, Zahn- und Knochenbrecher, aber auch Hebammen und Wundpfleger und sonstige Heilkünste. Gildenmitglieder können werden: Bürger zu Neu Freystadt mit einem guten Leumund. oedische Bürger mit einem guten Leumund, deren Geschlecht mindestens 50 Jahre in Oedlanden ansässig ist. Fremdländer mit einem guten Leumund, welche die Bürgerschaft zu Neu Freystadt erlangen. Die Zahl der Gildenmitglieder sey auf 30 Gildenbrüder und -schwestern beschränkt, welche Ihre Kunst ausüben dürfen. Sollten mehr Bewerbungen vorhanden sein, so sey eine Warteliste zu führen. Die Mitglieder der Gilde unterwerfen sich dem gesondert niedergeschriebenen Gildenrecht.

Bewerbung Wer begehrt, in die Gilde aufgenommen zu werden, der hat seine Bewerbung beim Gildenrat einzureichen. Der Gildenrat beschließt über die Weiterbehandlung des Gesuches. Eine Aufnahme durch den Gildenrat erfolgt durch geheime Abstimmung und benötigt mehr als drei der Stimmen. Der Gilderat kann für die Aufnahme in die Gilde eine Altersbeschränkung festlegen.

Aufnahme Die Bestätigung der Aufnahme findet jeweils anlässlich der Ratssitzung statt.

Verleihung der Würden der Lehrlinge und Tagelöhner Jeder der von einem anerkannten Meister als Lehrling oder Tagelöhner angenommen wird. Dem Lehrling und Tagelöhner sey durch seinen Meister Kost, Logis und Gewand für die Arbeit gestellt. Er soll dafür willig und geschickt die Grundlagen seiner Handwerkskunst erlernen sowie bei der Arbeit seinen Gesellen und Meister stets zur Hand zu sein.

Verleihung der Würden des Gesellen Jeder der mindestens ein Jahr bei einem Meister gelehrt wurde und vor einem Meister der Gilde der nicht sein eigener ist die folgenden Fertigkeiten zeugen konnte: Das nötige Wissen sowie den Umgang mit dem Werkzeug seines Meisters sowie eine Probe seiner Kunst in der Güte wie es einem Gesellen geziemt ("Das Gesellenstück"). Dem Gesellen sey durch seinen Meister angemessene Bezahlung, Ausbildung für Aufnahme ins Städtische Vollaufgebot, Freistellung für Gesellenwanderung, Gesellenbrief, Befehlsgewalt über die Unteren seines Betriebes gesichert. Er soll dafür den Gildenbeitrag für einen Gesellen entrichten und stets zur Ehre der Gilde handeln.

Verleihung der Würden des Meisters Jeder Geselle auf Vorschlag eines Meisters. Der Gildenrat hat den Gesellen auf sein Wissen hin zu prüfen ob es auch der Meisterwürde entspricht. Des Weiteren hat der Prüfling eine Probe seiner Kunst zu vollbringen wie es einem Meister entspricht ("Das Meisterstück"). Nach diesen Prüfungen muss der Gildenrat mit 2/3 seiner Stimmen für die Verleihung der Meisterwürden stimmen. Dem Meister sey fortan gestattet auf Gewinn zu arbeiten. Ihm sey durch den Gildenrat ein Meisterbrief auszustellen und zu gestatten, den Titel "Meister" im Namen zu führen sowie die Befehlsgewalt über die Unteren seines Betriebes auszuüben. Der Meister soll dafür den Gildenbeitrag eines Meisters entrichten, sich stets zur Ehre der Gilde verhalten und sich der Ausbildung der Gesellen und Lehrlinge zu widmen.

Verleihung der Würden des Ehrenmitglied Nach Vorschlag des Gildenrates durch Mehrheit der Jahresversammlung können ausgewählte Persönlichkeiten mit der Ehrenmitgliedschaft bedacht werden, ihre Rechte und Pflichten werden unterschiedlich, je nach Vorschlag zur Wahl, festgelegt.

Gildenabzeichen Das Gildenwappen: (noch zu bestimmen) Das Gildenabzeichen sey obligatorisch. Es sey bei allen Gildenanlässen und in der Öffentlichkeit bei Ausübung seiner Kunst zu tragen. Bei Austritt sey es an die Gilde zurückzugeben. Bei Verlust sey das Gildeabzeichen zu bezahlen.

Beiträge Der Jahresbeitrag wird jeweils an der Ratssitzung festgelegt. Für das Eintrittsjahr beträgt der Beitrag ein Neu Freystädter Silber für einen Gesellen sowie fünf Neu Freystädter Silber für einen Meister zuzüglich den jeweiligen Jahresbeitrag und muss bei der Aufnahme bezahlt werden. Gildenbrüder und -schwestern, die bis zum 14. Hellen Olos des jeweiligen Jahres ihren Jahresbeitrag nicht bezahlt haben, erhalten keine Einladung für das Gildenfest. Mitglieder, die binnen zwei Jahren keinen Beitrag bezahlt haben, werden aus der Gilde ausgeschlossen. Der Gönnerbeitrag beträgt mindestens ein Neu Freystädter Silber pro Jahr.

Auflagen Der Gildenbrief ist offensichtlich in den Geschäftsräumen anzubringen. Das Gildenabzeichen bzw. die Mitgliedsbescheinigung ist an der Person mitzuführen. Jeder Meister ist verpflichtet ein ordentliches Geschäftsbuch zu führen. Hier werden alle Verkaüfe und Dienstleistungen (auch die der Lehrlinge, etc.) erfasst. Zehn von Hundert der Einnahmen sind über die Gilde an die Stadt abzuführen. Abgabenveruntreuung wird mit Pranger und Zwangsarbeit geahndet.

Gönner Als Gönner der Gilde seyen ehrbare Bürger Neu Freystadts willkommen.

Auszeichnungen Hat sich ein Gildenbruder oder -schwester besondere Verdienste um das Wohl der Gilde erworben, kann er auf Antrag des Gildenrates in der Ratssitzung zum Ehrengildenbruder oder –schwester ernannt werden. Gönner, die der Gilde einen angemessenen Beitrag (mindestens 10 Neu Freystädter Silber) für gemeinnützige Zwecke überreichen, erhalten eine Gönner-Urkunde.

Organe Der Gildenrat setzt sich aus 5 Ratsherren und -damen zusammen. Die Ratsherren und –damen seyen: - der Gildenmeister - der Schatzmeister - der Siegelmeister - der Magister Medicus - der Magister Alchemycus

Sitzungen des Gildenrates Die Zusammenkünfte des Gildenrates finden in der Regel nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat statt. Der Gildenmeister führt den Vorsitz und leitet die Geschäfte der Gilde und des Gildenrates. Der Gildenrat erlässt die Klage in Strafverfahren bei Verstößen gegen die Gildesatzung. Er leitet die Meisterprüfung und trägt die Verleihung der Meisterehre. Er ermisst die Anerkennung einer fremden Meisterehre als gleichwertig. Der Gildenmeister bestimmt einen Siegelmeister, der bei Verhinderung oder Abgang des Meisters dessen Geschäfte bis zu einer Ersatzwahl weiterführt. Der Gildenrat fasst seine Beschlüsse mit dem absoluten Mehr. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.

Sitzungen der Gilde Die Versammlungen der Gilde werden auf Antrag des Gilderates einberufen oder wenn ein Fünftel der Gildenbrüder dies verlangen. Es hat jedoch zumindest eine Versammlung im Jahre, sie sey Jahresversammlung genannt, stattzufinden.

Verwaltung Die rechtsverbindliche Unterschrift führen der Gildenmeister oder der Schatzmeister in Verbindung mit dem Siegelmeister. Dem Gildenrat obliegt auch die Verwaltung des Gildenvermögens. Er beschließt auch etwelche Ausgaben wie Spendengelder oder Kreditvergabe an Not leidenden Mitglieder, deren Witwen und Waisen.

Jahresversammlung Jedes Jahr findet am 14. Hellen Olos die Jahresversammlung mit dem Gildenfeste statt. Diese hat folgende Befugnisse: Rede des Gildenmeisters zum Abschluss des vergangenen Jahres Wahl des Gildenrates (Schatzmeister, Magister Medicus, Magister Alchemycus) für eine 1-jährige Amtsdauer. Beschlussfassungen über Änderungen oder Erweiterungen der Satzungen. Eine eventuelle Auflösung der Gilde kann nur bei einer 3/4 Mehrheit aller Gildenbrüder und -schwestern beschlossen werden. Die Auflösung darf nur durchgeführt werden, wenn der Verhandlungs-Gegenstand vorher durch Ausschreibung allen Gildebrüdern und -schwestern bekannt gegeben wurde. Anträge und Vorschläge müssen spätestens am Tage vor der Jahresversammlung schriftlich an den Gilderat eingereicht werden. Ersatzwahlen finden anlässlich sonstiger Gildeversammlungen, spätestens aber an der nächsten Jahresversammlung statt. Der Neu Gewählte tritt in die Amtsdauer seines Vorgängers.

Tod eines Gildenbruders oder –schwester Die Gildemitglieder sollen nach Möglichkeit einem verstorbenen Gildenbruder oder -schwester durch Teilnahme an der Bestattung die letzte Ehre erweisen.

Ausschluss Gildenbrüder oder -schwestern, die durch ihr Verhalten und Benehmen dem Ansehen der Gilde Schaden zufügen, können ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt auf Antrag beim Gilderat durch Mehrheitsbeschluss auf der Ratssitzung unter vollständiger Anwesenheit der Ratsherren und -damen.

Rechtliche Bestimmungen Es gelten für die Satzung das Oedische Recht, die Verordnungen des Rates der Stadt Neu Freystadt sowie das gesondert niedergeschriebene Gildenrecht.

Übergangsbestimmungen Vorstehende Satzungen ersetzen jene vom 14. Hellen Olos 526. Genehmigt und beschlossen auf der 1. Jahresversammlung vom 22. Hellen Olos 526

Der Gildenmeister: Aaron druid na danaan Der Siegelmeister: Silk-el-drak Porta Paradisi


Handwerkergilde zu Neu-Freystadt

Sitz der Gilde Der Sitz der Handwerksgilde zu Neu Freystadt ist Ferrussons Schmiede.

Gildenzeichen und Siegel Als Zeichen nach Aussen soll der Gilde XXXX dienen. Alle Mitglieder der Gilde dürfen das Zeichen verwenden. Es stellt gleichzeitig das Siegel der Gilde auf Urkunden dar.

Mitglieder der Gilde Am Tage XXX des Jahres YYY sind stimmberechtigte Mitglieder der Gilde: Norok Rotbart, Schlosser Farleif Ferrusson, Plattner und Waffenschmied

Ämter und Mitgliedschaft 1. Die Aufgaben, welche die Handwerksgilde Neu Freystadts im Ganzen betreffen werden in Persona alle 3 Götterläufe neu von den stimmberechtigten Mitgliedern der Gilde neu bestimmt. 2. Der Protokullant führt Schriftzeugnis über alle in den Versammlungen der Gilde gefassten Beschlüsse. Er wacht sorgsam über die Aufzeichnungen. 3. Der Schatzmeister wacht über die Gildenkasse. Er verwaltet das Vermögen der Gilde und führt Buch über Einnahmen und Ausgaben der Gilde. 4. Der Gildenmeister ist Sprecher der Gilde und führt den Vorsitz bei Versammlungen der Gilde. 5. Jeder Neu Freystädter Handwerker, welcher sein Gewerk ausüben will, zahlt einmalig den Betrag von 1 Silber in die Gildenkasse und wird dann auf Beschluss der Gildenversammlung lebenslanges Mitglied. 6. Die Mitgliedschaft wird beurkundet.

Aufgaben und Zweck der Gilde 1. Die Handwerksgilde Neu Freystadt entscheidet darüber, wie das Handwerk in der Stadt ausgeübt werden darf. 2. Die Mitglieder der Gilde streben nach der Mehrung des Wissens in ihren Gewerken. Sie geben dies innerhalb der Gewerke untereinander weiter. Daneben steht es jedem Mitglied frei, nach seinem Können und vor dem eigenen Gewissen, Lehrling und Gesell aufzunehmen und sie zum Wohle der Stadt und des Handwerks zu lehren. 3. Die Gilde entscheidet bei Streitigkeiten der Handwerker untereinander.

Einnahmen der Gilde Die Gilde nimmt an Münzen ein von fremden Handwerkern, die sich in unserer Stadt verdingen wollen.

Verwendung der Gildenkasse 1. über die Verwendung von Geld aus der Kasse hat jeweils die Gilde zu entscheiden. 1. Die Gildenkasse kann für Hilfen an Mitglieder in Notfällen herangezogen werden. Solche Notfälle kann der Verlust einer Gliedmaße sein, ein Brand im Haus oder sonstige Umstände, welche eine Ausübung des Handwerks gefährden oder unmöglich machen. Zu diesem Behufe sollen immer XXX Silber in der Kasse behalten werden. 2. Die Gildenkasse kann teilweise an die Mitglieder ausgeschüttet werden.

Ausübung der Handwerke 1. Handwerker aus Neu Freystadt

2. Ziehende Handwerker I. Ziehende Handwerker, also solche die nicht Bürger NeuFreystadts sind, zahlen der Gilde ein Werkgeld, welches pro Tag 1 Kupfer beträgt. Das Werkgeld ist im Voraus zu entrichten und hängt nicht von der tatsächlichen Ausübung des Handwerks ab. II. Es ist ziehenden Handwerkern nicht gestattet, ihrem Gewerke länger denn 1 Mond in Neu Freystadt nachzugehen.


_________________ Farleif Ferrusson von den Hava-Steinen am Snarvik-Fjord auf Norglaw, Vinland Waffenschmied und Plattner Gildenmeister der Handwerkergilde Neu Freystadts Lastergasse, vor der Zasterallee rechts, Neu Freystadt

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