Unsere Cons
Aus Oedland
NFS I - Die Gründung
NFS II - Des Ritters und des Gauklers klang
Neu Freystadt III - Der Jahrmarkt - Mumpitz, Moerder, Mauscheleien
Am 21.5.2010 öffnet Neu Freystadt zum dritten Mal seine Pforten! Infos zu unserem Stadtcon und die Anmeldung findest Du auf dieser Seite: Neu Freystadt 3
Neu Freystadt - Stadtgeschichte
Nun ist Neu Freystadt II schon lange her und so einiges ist passiert. Macht euch kundig und schaut nur! Stadtgeschichte
Willst du in Neu Freystadt was werden, so besuche das Arbeitsamt Neu Freystadt sucht
Desweiteren suchen wir noch Leute die als GSC eine der Ödländischen Familien bespielen wollen. Nähere Informationen und die Anmeldung findet ihr hier:
Die Familien
Was bietet die Neu-Freystadt für leckereien!
Führt eure liebste in ein intime á la carte Restaraunt. Feiert eure Geschäftabschlüsse oder macht einfach mal auf "dicke" Hose im Chez Raul, Jubalsplatz 1
Der Wanderbäcker weckt euch mit Brötchen und allerlei leckerei!
Außerdem gibt es da ja noch das Kartoffelhaus, um mit Lust und freude der Völlerei sich hinzugeben.
An der Bar ein Cocktail nehmen und damit ab ins Casion oder doch ein Met in der Metwabe trinken. Doch lockt die Taverne "Club Met" ja sowieso immer mit guter Stimmung.
Der Handel ist eröffnet!
McOnis - Pelz statt Pannesamt
Goldhammer - Sturmbrecht und Helmbrecht, Waffenhändler
Die Trollhöhle - feine Sachen, nicht nur aus dem Norden
Der Nordländer - Ob Taschen, Beutel, Bücher, ob Waffen, Schmuck, hier kann gestöbert werden
Dunkelart - wunderschöne und exquisite Waffen, Laternen, Heilbestecke
Runa-Rian - Alle Arbeiten werden aus Leder gefertigt und sind Unikate
Der Gildenzwang: Die Stadtordnung
I. Unter dem Gildenzwang der freyen Stadt Neu-Freystadt ist zu verstehen, dass Gilden zu gruenden sind. Diese Gilden haben sich in einem Gildenrat zu verstaendigen, sowie dem Rat der freyen Stadt Neu-Freystadt in ihren natuerlichen Belangen beizustehen.
II. Wer in Neu-Freystadt Handel treibt, ein Handwerk ausuebt, Sold für Kriegerdienste uebernimmt, andere beherbergt oder verkoestigt oder amuesiert und hierfür sich dies bezahlten laeßt, andere heilt oder alchimistische Traenke, Salben und sonstiges herstellt und hierfuer sich dies bezahlen laeßt, der muss sich dem Gildenzwang, folglich dem Recht der Gilden unterwerfen. Ansonsten wird ueber ihm eine Buße oder in schlimmeren Faellen eine Strafe verhaengt. Die Aufzaehlung ist nicht abschließend. Der Rat der Stadt Neu-Freystadt hat das Recht diese Aufzaehlung beliebig zu erweitern.
Bitte meldet euch bei Florian@die-oedlande.de um euch für die Foren freischalten zu lassen.
- Bettler- und Diebesgilde - Handelsgilde - Heilergilde - Alchimistengilde - Söldnergilde - Rat der Priester im Allvadderhaus - Magiergilde